Reklamationsrichtlinie
Reklamationsrichtlinie
Der Verkäufer haftet für alle Mängel der verkauften Ware zum Zeitpunkt der Lieferung, die innerhalb von zwei Jahren nach Lieferung der Ware bzw. innerhalb eines Jahres nach Lieferung gebrauchter Ware auftreten. Bei Reparaturen oder Änderungen am Artikel beträgt die Gewährleistungsfrist drei Monate, sofern in Sonderbestimmungen nichts anderes festgelegt ist. Die Gewährleistungsbescheinigung wird auf Wunsch des Käufers ausgestellt. Für die Geltendmachung einer Reklamation genügt der Kaufbeleg.
Der Verkäufer haftet nicht für Mängel an gebrauchter Ware, die durch deren Gebrauch oder Abnutzung entstanden sind. Bei Waren, die zu einem niedrigeren Preis verkauft werden, haftet der Verkäufer nicht für Mängel, für die ein niedrigerer Preis vereinbart wurde.
Die Gewährleistungsfrist für Käufer, die keine Verbraucher sind, beträgt 12 Monate.
Der Verkäufer haftet nicht für Mängel, Schäden, Wertminderungen oder Vertragswidrigkeiten der Ware, die durch unsachgemäße, unprofessionelle oder fehlerhafte Montage oder Installation durch den Käufer selbst oder einen Dritten, der nicht der Verkäufer ist, entstanden sind.
Mängel können in den Geschäftsräumen des Verkäufers in Drevárska 1649/23, 902 01 Pezinok, bei einer anderen Person, die der Verkäufer dem Käufer vor Vertragsschluss oder vor Versand der Bestellung mitgeteilt hat, oder per Fernkommunikation an der Adresse des Firmensitzes oder Geschäftssitzes des Verkäufers oder an einer anderen Adresse, die der Verkäufer dem Käufer bei oder nach Vertragsschluss mitgeteilt hat, gemeldet werden. Das Formular zur Mängelanzeige ist auf der Website verfügbar.
Hat der Käufer den Mangel per Post gemeldet und der Verkäufer die Annahme verweigert, gilt die Sendung mit dem Datum der Verweigerung als zugestellt.
Der Verkäufer bestätigt dem Käufer den Eingang der Mängelanzeige unverzüglich schriftlich. In dieser Bestätigung gibt der Verkäufer die Frist zur Mängelbeseitigung an. Diese Frist beträgt höchstens 30 Tage ab dem Datum der Mängelanzeige, es sei denn, eine längere Frist ist durch einen objektiven, außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegenden Grund gerechtfertigt.
Lehnt der Verkäufer die Haftung für Mängel ab, teilt er dem Käufer die Gründe hierfür schriftlich mit. Wenn der Käufer die Haftung des Verkäufers für den Mangel durch ein Sachverständigengutachten oder ein Gutachten eines akkreditierten, bevollmächtigten oder benannten Sachverständigen nachweist, kann er den Mangel wiederholt geltend machen, und der Verkäufer kann die Haftung für den Mangel nicht ablehnen. Der Käufer hat das Recht, zwischen Ersatzlieferung und Nachbesserung des Artikels zu wählen. Der Käufer darf keine Methode der Mängelbeseitigung wählen, die unmöglich ist oder die dem Verkäufer im Vergleich zur zweiten Methode unverhältnismäßige Kosten verursachen würde. Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen, insbesondere der Wert des Artikels ohne den Mangel, die Schwere des Mangels und ob die zweite Methode dem Käufer erhebliche Schwierigkeiten bereiten würde. Der Verkäufer kann die Mängelbeseitigung ablehnen, wenn eine Reparatur oder ein Ersatz unter Berücksichtigung aller Umstände nicht möglich ist oder unverhältnismäßige Kosten verursachen würde.
Der Verkäufer repariert oder ersetzt die Sache innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem der Käufer den Mangel angezeigt hat, kostenlos, auf eigene Kosten und ohne dem Käufer erhebliche Unannehmlichkeiten zu bereiten, unter Berücksichtigung der Art der Sache und des Verwendungszwecks.
Der Käufer hat Anspruch auf einen angemessenen Preisnachlass oder kann ohne Gewährung einer weiteren angemessenen Frist vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn
- a) der Verkäufer die Sache nicht repariert oder ersetzt hat,
b) der Verkäufer die Mängelbeseitigung abgelehnt hat,
c) die Sache trotz der Reparatur oder des Ersatzes denselben Mangel aufweist,
d) der Mangel so schwerwiegend ist, dass er einen sofortigen Preisnachlass oder den Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigt, oder
e) der Verkäufer erklärt hat oder es aus den Umständen ersichtlich ist, dass die
Mängelbeseitigung nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt. Der Käufer kann nicht vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn er an dem Mangel mitverantwortlich war oder wenn der Mangel unerheblich ist. Die Beweislast dafür, dass der Käufer an dem Mangel mitverantwortlich war und dass der Mangel unerheblich ist, liegt beim Verkäufer. Betrifft der Vertrag den Kauf mehrerer Artikel, kann der Käufer nur hinsichtlich des mangelhaften Artikels vom Vertrag zurücktreten. Bezüglich der übrigen Artikel kann er nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn ihm vernünftigerweise nicht zugetraut werden kann, dass er ein Interesse daran hat, die übrigen Artikel ohne den mangelhaften Artikel zu behalten. Material- oder gebrauchsbedingter Verschleiß gilt nicht als Mangel. Es handelt sich auch nicht um einen Mangel, wenn die Beschaffenheit des verkauften Artikels darauf hindeutet, dass seine Lebensdauer kürzer als die Gewährleistungsfrist ist und wenn der vollständige Verschleiß bei normalem Gebrauch vor Ablauf der Gewährleistungsfrist eintritt. Die letzte Aktualisierung des Reklamationsverfahrens erfolgte am 05.05.2025.